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Gebührenfrei ist ausschließlich eine Anlieferung von: |
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Gebührenpflichtige Anlieferungen ab 1. Januar 2010: |
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Bei der Anlieferung von gebührenpflichtigen Abfällen gelten je nach Menge folgende Gebühren für z. B.: Sperrmüll, Grünschnitt oder Bauschutt
Hinweis: Die Höchstanlieferungsmenge an den sechs Recyclinghöfen beträgt 4 m³. Bei größeren Mengen liefern Sie bitte Ihre Abfälle an die Pottgießerstraße 20. Das Befahren der Recyclinghöfe ist nur mit Transportern bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t möglich. Achtung: An den Recyclinghöfen können keine Gasflaschen abgegeben werden! Eine Abgabe ist nur an der Schadstoffannahmestelle Huckarde möglich. Beim Erwerb der Gasflaschen wird ein Pfand erhoben, welches Sie bei Rückgabe vom jeweiligen Händler zurückerstattet bekommen. Ebenso ist der Hersteller der Flaschen zu einer Rückgabe verpflichtet. Leere Flaschen können aber auch beim Schrotthändler abgegeben werden!
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