EDG - ENTSORGUNG DORTMUND GMBH

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Braune Tonne - die klassische "Biotonne"

Das Leistungsspektrum der EDG hat sich von 1992 bis heute mehr als verdoppelt. Seit Jahren gehören die Grundsätze des Vermeidens und Verwertens von Abfällen zum Erfolgsrezept der Dortmunder Abfallwirtschaft. Ähnlich hoch gesteckte Ziele gibt das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes vor, das im Oktober 1996 in Kraft getreten ist: Die Bildung von Stoffkreisläufen und die Verantwortung der Produzenten bis zum Ende des Lebensweges ihrer Erzeugnisse. Das gilt auch für organische Abfälle. Die Abfallsatzung der Stadt Dortmund bietet in Verbindung mit dem § 13 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die Grundlage für die Einführung der Biotonne. Als Alternative zur Biotonne bietet sich die Eigenkompostierung an.  

Sie sind Grundstückseigentümer und möchten eine Biotonne an-, ab- oder ummelden? Klicken Sie hier.

Wichtig:
Da wir laut Abfallsatzung der Stadt Dortmund Ihre Originalunterschrift benötigen, können wir diesen Antrag nicht als E-Mail bearbeiten. D.h., Sie müssen den Antrag ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und dann per Post oder per Fax an die EDG schicken.

Bei Fragen
können Sie uns aber auch gerne anrufen unter:
0231 / 9111 - 111