DOGA - DORTMUNDER GESELLSCHAFT FÜR ABFALL MBH

Schnellnavigation

Lost


Metanavigation


EDG - Dortmund Entsorgung GmbH






 

Gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) basiert auf dem novellierten Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie der seit 02/2007 gültigen Nachweisverordnung (NachwV). Als zentrales Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts regelt das KrW-/AbfG die Entsorgung aller Abfälle in Deutschland. Die NachwV ist lediglich eine Ergänzung zum Gesetz und bestimmt Art und Umfang aller Nachweise, die für die Entsorgung notwendig sind. Sie umfasst also folgende Elemente:

  • Vorabkontrolle 

    Der Entsorgungsnachweis bestätigt die Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges.
    Wie bisher, muss auch zukünftig bei der Vorabkontrolle im elektronischen Verfahren der Abfallerzeuger zum Zweck der Nachweisführung eine Verantwortliche Erklärung (VE) und das Entsorgungsunternehmen eine Annahmeerklärung (AE) abgeben. Dieses erfolgt nun auf elektronischer Basis mit vorgegebenen Datenformularen und - schnittstellen.
    Wichtig: Ab dem 01.02.2011 müssen Sie Ihre elektronische Nachweiserklärung auch elektronisch signieren!


  • Verbleibskontrolle

    Der Begleitschein hält fest, wer an der Entsorgung beteiligt ist, der Übernahmeschein informiert über Menge und Kennnummern des Erzeugers und des Entsorgungsunternehmens.
    Auch bei der Verbleibskontrolle wird die Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung von gefährlichen Abfällen im elektronischen Verfahren mit Begleitscheinen unter Verwendung eines extra hierfür konzipierten Online-Formulars realisiert. Dabei erhalten alle an der Entsorgung Beteiligten je eine Kopie der entsprechenden Begleitscheindatei, welches Sie in ihr Register zur Archivierung aufnehmen müssen.


  • Registerführung

    Seit 1. Februar 2007 muss der Erzeuger von gefährlichen Abfällen ein Register / Nachweisbuch führen, in dem er die einzelnen Entsorgungen dokumentiert. Bei gefährlichen Abfällen, die nachweisbedürftig sind, muss nun, sofern die Nachweisführung elektronisch erfolgt,  auch die Registerführung elektronisch erfolgen! 

 

Um alle diese gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Nachweisführung praktikabel und rechtssicher zu meistern, bieten wir Ihnen mit unserem Portal die richtige Lösung!