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eANV - Das elektronische Abfallnachweisverfahren

 

Ab dem 1. April 2010 besteht für alle an der Entsorgung von gefährlichen Abfällen Beteiligten kraft Rechtsverordnung eine Verpflichtung, ihre Nachweisbelege in elektronischer Form zu führen. Diese Vorgaben sind in §§ 17-22 der Nachweisverordnung gesetzlich vereinbart und gelten sowohl für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen. So dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch alle Abfallbegleitscheine und Entsorgungsnachweise elektronisch versendet und signiert werden. Durch diese Umstellung wird die Erstellung, Übermittlung und Archivierung der notwendigen Papiere erheblich vereinfacht.